Im Herbst 2023 startete das MITEINANDER der Augenarzt-Praxisgemeinschaft Gutblick AG und der COWA Schweiz. Was als Pilotprojekt startete, ist nun zum umfangreichen Auftrag gewachsen.
Arbeitsschutz für Profis
6 Maßnahmen, die den Arbeitsplatz sicherer machen
Beim Thema Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sollte man sich eines immer wieder bewusst machen: Es geht um die Mitarbeitenden – also um diejenigen, ohne die im Betrieb nichts läuft. Gesetze und Vorschriften legen zwar die Mindestanforderungen fest. Doch letztlich geht es darum, den Beschäftigten einen Arbeitsplatz zu bieten, der so sicher wie möglich ist.
Eine Null-Unfall-Vision ist daher eine gute Richtlinie für dieses Feld. Zwar gibt es immer wieder Unvorhersehbares, aber mit diesem Ziel schaffen Sie eine Umgebung, in der nicht nur weniger Unfälle passieren, sondern sich die Mitarbeitenden auch sicherer – und damit wohler – fühlen.
Was ist Arbeitsschutz?
Zum Arbeitsschutz gehört alles, was den Arbeitsplatz sicherer macht. Das reicht vom ergonomischen Bürostuhl über Feuermelder bis hin zu Schulungen und Beratungsangeboten. Ziel ist die Arbeitssicherheit. Sie ist erreicht, wenn alle Beschäftigten eines Unternehmens gefahrlos arbeiten können.
Arbeitgeber sind verpflichtet, für einen sicheren Arbeitsplatz zu sorgen. Was das genau bedeutet, ist in verschiedenen Gesetzen geregelt. Grundlage für die Arbeitssicherheit ist vor allem:
- Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Es legt fest, was Arbeitgeber tun müssen, um für einen sicheren Arbeitsplatz zu sorgen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Gefährdungsbeurteilung.
- Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Es schreibt zum Beispiel vor, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen. Außerdem regelt es die Bildung von Arbeitsschutzausschüssen.
- Rechtsverordnungen: Sie basieren auf dem Arbeitsschutzgesetz. Dazu gehören zum Beispiel die Arbeitsstättenverordnung, die den rechtlichen Rahmen für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten vorgibt, oder die Bildschirmarbeitsverordnung.
- Die DGUV Regel 101-065: Dies sind Regeln der Berufsgenossenschaft der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie behandeln die Arbeitssicherheit speziell in der Gebäudereinigung.
- Die Vorgaben der Schweizerischen Unfallversicherung (SUVA): Die SUVA ist die zentrale Anlaufstelle zum Thema Arbeitssicherheit in der Schweiz. Sie berät und kontrolliert Betriebe.
Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS)
Die Kür des Arbeitsschutzes ist die Implementierung eines Arbeitsschutzmanagementsystem, kurz AMS. Davon spricht man, wenn die verschiedenen Maßnahmen des Arbeitsschutzes fest in den betrieblichen Prozessen verankert sind und streng geregelt ablaufen.
So kann Arbeitssicherheit standardisiert und systematisch hergestellt werden. Das erfordert ein hohes Maß an Planung und Organisation. Unterstützung bieten dabei zum Beispiel der TÜV und die Berufsgenossenschaften.
Konkrete Maßnahmen für einen sicheren Arbeitsplatz
1. Gefährdungsbeurteilung
Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, Gefahren zu erkennen, bevor die Arbeit beginnt. Dabei ist es wichtig, systematisch vorzugehen. Ein klares Protokoll und eine gewissenhafte Dokumentierung können helfen, Gefahren abzuschätzen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Checklisten können hier sehr hilfreich sein. Sie sollten so genau wie möglich auf den Arbeitsplatz zugeschnitten sein und zum Beispiel folgende Punkte berücksichtigen:
- Welche thermischen, elektrischen, biologischen oder mechanischen Gefahren gibt es?
- Welche Schutzausrüstung ist nötig?
- Welche psychischen und physischen Gefahren gibt es?
In der Gebäudereinigung bieten sich Checklisten für die jeweiligen Einsatzbereiche an. Das heißt, spezielle Listen für Reinräume, Industrieanlagen, Fassaden etc. Je genauer die Checkliste ist, desto besser können mögliche Gefährdungen erkannt werden.
2. Regelmäßige Sicherheitsunterweisungen
Mitarbeitende verhalten sich aufmerksamer, wenn sie wissen, wo welche Gefahren lauern. Deshalb sollten sie in regelmäßigen Abständen an Schulungen teilnehmen. Dort können sie altes Wissen auffrischen und neue Kenntnisse erwerben. Wenn der Arbeitgeber Unfälle systematisch dokumentiert, erkennt er schnell Fehlermuster. In Sicherheitsunterweisungen kann er dann die Mitarbeitenden für die neu entdeckten Gefahren sensibilisieren.
3. Persönliche Schutzausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitssicherheit – insbesondere in der Gebäudereinigung. Zwar ist es besser, auf gefährliche Reinigungsmittel zu verzichten und unbedenkliche Alternativen einzusetzen. Da dies aber leider nicht überall möglich ist, müssen sich die Reinigungskräfte auf ihre Schutzausrüstung absolut verlassen können. Oberste Priorität hat daher, dass sie über erstklassiges, an die jeweilige Gefährdung angepasstes Material verfügen und genau wissen, wie damit umzugehen ist.
4. Unfallanalyse
Die Unfallanalyse ist ein Instrument, mit dem die Unfallrate wirkungsvoll gesenkt werden kann. Sie etabliert ein „lernendes System“, mit dem sich Fehler untersuchen und daraus Lehren ziehen lassen. Ziel ist es, deren Wiederholung zu vermeiden.
Folgende Schritte sind dazu notwendig:
- Dokumentation: Wenn sich Unfälle ereignen, müssen die Arbeitsschutzexperten mit klaren Zuständigkeiten diese genau und systematisch dokumentieren.
- Analyse: Im nächsten Schritt wird analysiert, was passiert ist. Wo lag der Fehler? Kommt das häufiger vor? Was hätte den Unfall verhindern können?
- Reaktion: Sobald die Arbeitsschutzbeauftragten ein klares Bild vom Unfall haben und wissen, wie eine Wiederholung verhindert werden kann, leiten sie konkrete Maßnahmen ein. Das können zum Beispiel technische Lösungen oder die Sensibilisierung der Mitarbeitenden sein.
5. Ergonomisches Arbeiten
Beim Thema ergonomisches Arbeiten geht es in erster Linie um die Vermeidung von Gesundheitsschäden. In der Gebäudereinigung kommen zahlreiche Maschinen und Geräte zum Einsatz. Deshalb ist es wichtig, bereits bei der Anschaffung darauf zu achten, dass diese entsprechende Einstellmöglichkeiten bieten. Darüber hinaus ist es wichtig, das Personal im ergonomischen Umgang mit den Geräten zu schulen.
6. Arbeitsmedizinischer Dienst
Eine Aufgabe des arbeitsmedizinischen Dienstes ist es, Krankheiten, die am Arbeitsplatz entstehen können, zu erkennen, bevor sie Realität werden. Er ist auch daran beteiligt, die bestehenden Arbeitsschutzmaßnahmen zu verbessern, und berät Mitarbeitende, wenn sie Fragen zu ihrer Gesundheit haben. Außerdem unterstützt er diese nach einer Krankheit bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag und sorgt dafür, dass der Arbeitsplatz individuellen Bedürfnissen angepasst wird.
Fazit
Für die CONRADYGRUPPE sind die Mitarbeitenden die wichtigste Ressource. Arbeitssicherheit hat deshalb oberste Priorität. Wir verstehen Arbeitssicherheit ganzheitlich. Sie geht für uns über die reine Unfallverhütung hinaus. Wir haben immer den ganzen Menschen im Blick – auch mit seinen psychischen Bedürfnissen. Ein sicherer Arbeitsplatz, an dem sich unsere Mitarbeitenden wohlfühlen, ist deshalb unser Anspruch. Dafür haben wir ein Arbeitsschutzmanagementsystem etabliert, das hohen Ansprüchen genügt und das wir täglich optimieren.